Azubi A-B-C

Von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zusatzqualifikation: Rund um das Thema Ausbildung werden Dir viele neue Fachbegriffe begegnen! Doch was verbirgt sich hinter Abkürzungen wie BAföG oder BAB? Wie komme ich eigentlich an mein Führungszeugnis? Und wie schaut’s mit Überstunden aus? In unserem Azubi A-B-C findest Du die Antworten auf Deine Fragen. Wir erklären Dir genau, welche Rechte und Pflichten Du in Deiner Ausbildung hast. Viel Spaß beim Schlaumachen!

Arbeitszeit

Wann geht’s los und wann ist Feierabend? Deine regelmäßige wöchentliche sowie tägliche Arbeitszeit steht im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – und zwar im Besonderen Teil des Berufsbildungsgesetzes (TVAöDBT BBiG) oder im Berufsausbildungsvertrag. In der Regel stimmt Deine Arbeitszeit mit den Vorschriften überein, die auch für alle anderen Beschäftigen in Deiner Behörde gelten.

Aber aufgepasst: Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht länger als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Bei Schichtarbeiten darf die Schichtzeit einschließlich Pausen bei Jugendlichen 10 Stunden nicht überschreiten, in bestimmten Berufsbildern sind es laut § 12 JArbSchG maximal 11 Stunden.

Ärztliche Untersuchung

Bevor es mit der Ausbildung losgeht, müssen alle Auszubildenden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate her sein. Du erhältst eine Bescheinigung über die Untersuchung und musst diese direkt am ersten Tag der Ausbildung in Deiner Ausbildungsbehörde abgeben. Denn laut § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf die Behörde Dich nur mit dieser Untersuchung ausbilden.

Wenn Du nach einem Jahr in der Ausbildung immer noch minderjährig bist, musst Du gemäß § 33 JArbSchG eine erste Nachuntersuchung machen. In diesem Fall musst Du erneut eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. Solange Du unter 18 Jahre alt bist, sieht das Gesetz mit § 34 JArbSchG vor, dass Du jedes Jahr eine erneute Nachuntersuchung machen kannst.

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Du möchtest Dein Deutsch verbessern oder ein paar Lücken in der Fachtheorie stopfen? Kein Problem, auch während der Ausbildung kannst Du sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Anspruch nehmen und kostenlos an verschiedenen Angeboten teilnehmen, die Dich zielgenau unterstützen und fördern. Den Antrag auf abH kannst Du bei der Berufsberatung Deiner Agentur für Arbeit stellen.

Ausbildungsdauer

Zwei bis dreieinhalb Jahre: Solange dauert die Ausbildung bei anerkannten Ausbildungsberufen normalerweise. Dabei ist die Dauer abhängig von der Ausbildungsform sowie vom Schulabschluss. Grundsätzlich gilt: Je höher Dein Schulabschluss, desto größer Deine Chance, die Ausbildung zu verkürzen – maximal jedoch auf zwei Jahre. Über eine mögliche Verkürzung musst Du mit Deiner Behörde sprechen. Die Ausbildungsdauer wird im Ausbildungsvertrag festgehalten.

Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitsstätte

Dienstreise oder Reise zum Prüfungsort? In der Regel erhältst Du in diesem Fall eine Entschädigung. So werden Dir beispielsweise Fahrt- oder Übernachtungskosten erstattet oder Du bekommst bei mehrtätigen Abwesenheiten einen Verpflegungszuschuss. Je nach Dauer der Abwesenheit und Familienstand werden auch Familienheimfahrten bezuschusst. Genaueres regelt die Trennungsgeldverordnung beziehungsweise das Bundesreisekostengesetz.

Ausbildungsmittel

Werkzeuge, Werkstoffe, Bücher, Gesetzestexte, Zeichen- und Schreibmaterial: All das zählt zu den sogenannten Ausbildungsmitteln. Ausreichendes Material wird von Deiner Ausbildungsbehörde kostenlos bereitgestellt. Alle Auszubildenden haben die Pflicht, diese Ausbildungsmittel sorgsam zu behandeln. Alle zusätzlichen Lernmaterialien, zum Beispiel für die Berufsschule, musst Du selbst kaufen.

Ausbildungsordnung

Zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Darin ist festgelegt, was Du in der jeweiligen Ausbildung lernen musst. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Auszubildenden die gleichen beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben.

Ausbildungsplan

Der Ausbildungsplan beziehungsweise die Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsvertrag festgehalten. In der Regel sind die Inhalte nach den Ausbildungsjahren gegliedert. Deine Ausbildungsbehörde ist verpflichtet, die Inhalte einzuhalten. Welche Ausbildungsinhalte genau vermittelt werden sollen, steht in der sogenannten Ausbildungsordnung. Diese gibt es zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf.

Ausbildungsvergütung/Ausbildungsentgelt

Wie viel verdiene ich während meiner Ausbildung? Alle Auszubildenden müssen angemessen bezahlt werden. Das heißt auch, dass die Vergütung laut § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmte Mindestvergütungen nicht unterschreiten darf. Dabei wird das Ausbildungsentgelt beispielsweise durch § 8 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG – oder den Ausbildungsvertrag geregelt.

Dein Entgelt wird monatlich direkt auf das angegebene Konto überwiesen. Deshalb ist es notwendig, dass Du Dein eigenes Konto einrichtest. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, brauchst Du die Unterschrift Deiner Eltern zur Kontoeröffnung. Eine Barauszahlung des Geldes ist nicht möglich. Die Vergütung wird für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt.

Ausbildungsvertrag

Du solltest Dir Deinen Ausbildungsvertrag ganz in Ruhe durchlesen, bevor Du ihn unterschreibst. Lasse außerdem eine weitere Person mit drauf schauen – vier Augen sehen schließlich mehr. Näheres zum Ausbildungsvertrag findest Du hier:
§ 2 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil, §§ 10 und 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Studium. Dank des BAföGs kannst Du genau die Ausbildung absolvieren, die zu Dir passt – und nicht die, die Deine Eltern finanzieren können. Ob Du Anspruch auf Förderung hast, wie hoch diese ausfällt, wie Du einen Antrag stellst und wer Dir bei allen weiteren Fragen rund ums BAföG helfen kann, erfährst Du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Berichtsheft oder Ausbildungsnachweis

In vielen Berufsausbildungen musst Du ein Berichtsheft oder einen Ausbildungsnachweis führen. Darin beschreibst Du, was Du wann während der Ausbildung gelernt hast und nimmst Bezug zu Deinen Ausbildungsinhalten aus dem Ausbildungsplan. Ein lückenloses Berichtsheft beziehungsweise ein vollständiger Ausbildungsnachweis gilt als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das notwendige Material sowie die Zeit, um die Berichte zu verfassen, stellt Dir Deine Ausbilderin oder Dein Ausbilder zur Verfügung.

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll die erste Ausbildung finanziell gefördert werden. Diese muss betrieblich oder außerbetrieblich in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen. Unter bestimmten Umständen erhältst Du die BAB auch für eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Du hast jedoch nur dann Anspruch auf BAB, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen kannst, weil Deine Ausbildungsbehörde zu weit entfernt ist. Den Antrag auf Beihilfe kannst Du bei Deiner Agentur für Arbeit stellen. Ob Du Anspruch auf BAB hast, zeigt Dir der BAB-Rechner.

Berufsschulpflicht

Während der Ausbildung bist Du dazu verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Je nach Ausbildungsberuf findet der Berufsschulunterricht an ein oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht statt. Blockunterricht heißt, dass Du mehrere Wochen Unterricht am Stück hast – und das mehrmals im Jahr. Die Noten beziehungsweise das Zeugnis der Berufsschule sind in der Ausbildung genauso wichtig wie die Leistungen im Betrieb. Für den Besuch der Berufsschule wirst Du von Deiner Ausbildungsbehörde freigestellt.

Blockunterricht

In einer dualen Ausbildung lernst Du in der Behörde und in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt. In einigen Ausbildungsberufen wird der Berufsschulunterricht dagegen mehrwöchig in verschiedenen Blöcken absolviert.

Dienstbegleitende Unterweisung

In einigen Ausbildungsberufen brauchst Du zusätzlich zum Unterricht in der Berufsschule eine sogenannte Dienstbegleitende Unterweisung. Dies ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Bei der Dienstbegleitenden Unterweisung erlangst Du alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Du für die Ausübung Deines Berufes in Deiner Behörde benötigst. Die Unterweisung wird zeitlich und inhaltlich mit Deinem Berufsschulunterricht abgestimmt.

Führungszeugnis

Die Ausbildungsbetriebe verlangen von Dir, vor Vertragsunterzeichnung ein Führungszeugnis bei Deiner Ausbildungsbehörde vorzulegen. Das ist eine bundesbehördliche Bescheinigung, die Auskunft darüber gibt, ob Du Vorstrafen hast. Du kannst Dein Führungszeugnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, es wird dann in der Regel direkt an Deine Behörde geschickt.

Gestreckte Abschlussprüfung/Prüfung

In der Regel gibt es in jedem Ausbildungsberuf eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung soll Deinen Ausbildungsstand zeigen. Somit siehst Du, in welchen Bereichen Du noch mehr lernen musst. In einigen Ausbildungsberufen wird statt der Zwischen- und Abschlussprüfung eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I und Teil II) abgelegt. Der erste Prüfungsteil findet gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der zweite Teil folgt am Ende der Ausbildung. Ob diese Regelung für Deinen gewünschten Ausbildungsberuf gilt, kannst Du in der jeweils geltenden Ausbildungsordnung nachlesen.

Für die Prüfungen hast Du Anspruch auf Freistellung. Für die Abschlussprüfung muss der Betrieb Dir sogar den Tag vor der Prüfung freigeben. Nach § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bedeutet Freistellung: keine Ableistung des Ausbildungsdienstes, Vorbereitung auf Prüfung, volle Anrechnung der Arbeitszeit sowie Fortzahlung der Ausbildungsvergütung.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, fällst Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Damit genießt Du besonderen Schutz durch das Gesetz. Zum Beispiel hast Du Anspruch auf eine Ruhepause von einer Stunde am Tag. Natürlich steht Dir auch eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu. Weitere rechtliche Details findest Du im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jugendvertretungen

Im Bereich der Bundesverwaltung gibt es in den meisten Behörden eine örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 57 ff. Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG). Diese wird von den Auszubildenden unter 25 Jahren sowie von den Beschäftigten unter 18 Jahren gewählt. Diese Vertretung setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und ist deren Sprachrohr. Sie begleitet die Auszubildenden beispielsweise bei Personalgesprächen und sorgt für Transparenz innerhalb der Ausbildung.

Zusätzlich gibt es bei den obersten Dienstbehörden die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie die Gesamt- Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen der Bundesverwaltung.

Krankmeldung

Wirst Du krank, ist es besonders wichtig, dass Du Deine Behörde direkt zum Arbeitsbeginn telefonisch darüber informierst. Am besten rufst Du Deine Ausbilderin beziehungsweise Deinen Ausbilder oder das Personalbüro an. Wichtig ist, dass die Behörde erfährt, wie lange Du ungefähr krank sein wirst. Dauert die Erkrankung länger als drei Arbeitstage, musst Du grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über Bestehen sowie Dauer der Erkrankung vorlegen. Diese Anzeige- und Nachweispflicht richtet sich nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und nach den Vorschriften, die in Deiner Behörde gelten.

Kündigung

In der Probezeit können Du sowie Deine Ausbildungsbehörde jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen – eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden. Nach der Probezeit gelten die Kündigungsfristen des Ausbildungsvertrages. Stehen im Vertrag keine Kündigungsfristen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss nach § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) schriftlich erfolgen.

Lohnsteuererhebung

Die Lohnsteuer wird über ein elektronisches Verfahren namens Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) erhoben. Beginnt die Ausbildung und bist Du erstmalig berufstätig, musst Du der Ausbildungsbehörde Deine Steueridentifikationsnummer sowie Dein Geburtsdatum mitteilen. Mehr Infos findest Du unter www.elster.de.

Nebentätigkeit

Nebentätigkeiten gegen Entgelt musst Du den Ausbildenden rechtzeitig vorher schriftlich melden. Die Nebentätigkeit kann verboten oder mit Auflagen versehen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Deine Nebentätigkeit die Pflichten innerhalb Deiner Ausbildungsbehörde stören könnte. Auch im Nebenjob gelten die zulässigen Höchstarbeitsgrenzen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beziehungsweise Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Probezeit

Deine Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgelegt, sie dauert in der Regel zwei bis vier Monate. In dieser Zeit prüft Deine Ausbildungsbehörde, ob Du für die Stelle geeignet bist – und umgekehrt.

Schutz am Arbeitsplatz

Du musst Dich an die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz halten. In manchen Betrieben ist es beispielsweise Pflicht, Schutzkleidung zu tragen oder Körperschmuck abzulegen. Am besten erkundigst Du Dich danach bereits vor Deinem ersten Arbeitstag.

Schweigepflicht/Verpflichtungserklärungen

In der Ausbildung hast Du dieselbe Schweigepflicht zu beachten wie alle anderen Beschäftigten der Behörde. Dies betrifft unter anderem die Wahrung von Dienstgeheimnissen, Geheimhaltungspflicht, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, Beachtung des Datenschutzes sowie Wahrung personenbezogener Daten. Dies gilt während Deiner Ausbildung, nach deren Beendigung sowie für den Fall, dass Du die Bundesverwaltung verlässt.

Sozialversicherungsausweis

Alle Arbeitnehmenden erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Darin wird bestätigt, dass sie oder er legal gemeldet ist. Bei Ausbildungsbeginn veranlasst Deine Krankenkasse, dass dieser Ausweis für Dich ausgestellt wird. Du musst diesen am ersten Arbeitstag mitbringen oder dem Betrieb Deine Sozialversicherungsnummer nennen. Diese steht auf dem Sozialversicherungsausweis.

Tätigkeiten/körperliche Arbeit

Alle Aufgaben, die Dir aufgetragen werden, müssen dem Ausbildungszweck dienen und an Deine körperlichen Fähigkeiten angepasst sein. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Das bedeutet, Du darfst keine unfall- oder gesundheitsgefährdenden Arbeiten ausführen – außer Du wirst dabei beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht gilt auch dann, wenn die Arbeit mit gefährlichen Materialien oder Gefahrensituationen einen Teil Deiner Ausbildung darstellt.

Überstunden

Überstunden sind nur in Einzel- und Notfällen und nur für volljährige Auszubildende möglich. Überstunden müssen zuvor angeordnet werden. In der Regel müssen Auszubildende in der Bundesverwaltung daher keine Überstunden leisten.

Urlaub

Bist Du unter 18 Jahre alt, hast Du das Recht auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen. In § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) steht Folgendes: Ist das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 30 Tage betragen, mit 17 Jahren mindestens 27 Tage, mit 18 Jahren mindestens 25 Tage und bei über 18-Jährigen mindestens 24 Tage.

Für volljährige Azubis richten sich die Mindesturlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Innerhalb der Bundesverwaltung gilt für Dich in der Regel aber die günstigere Regelung nach Tarifverträgen. Derzeit bekommst Du somit 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Außerdem hast Du Anspruch auf anteiligen Urlaub, wenn Du Deine Ausbildung beispielsweise mitten im laufenden Jahr beginnst. Schwerbehinderte Auszubildende erhalten fünf Tage Zusatzurlaub nach § 208 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Bundesverwaltung hat den Anspruch, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege für die Beschäftigten immer weiter zu verbessern. Das gilt natürlich auch für Dich ab dem ersten Tag Deiner Ausbildung. So gibt es in vielen Behörden Eltern-Kind-Arbeitszimmer, die zusätzlich zu den Arbeitsmitteln mit Spielsachen und Lernecken für Kinder ausgestattet sind. Zudem besteht für Auszubildende laut §7a Berufsbildungsgesetz (BBiG) grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilzeitberufsausbildung. Außerdem hast Du die Möglichkeit, Sonderurlaubstage in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel, wenn Dein Kind erkrankt.

Vermögenswirksame Leistungen

Auch Auszubildende erhalten auf Antrag vermögenswirksame Leistungen (VL) nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG). VL sind monatliche Zahlungen des Arbeitgebers, die auf bestimmte Art und Weise angelegt werden müssen. Du erhältst VL zusätzlich zu Deinem Gehalt. Dies sind für Auszubildende derzeit 13,29 Euro monatlich. Expertinnen und Experten in Finanzfragen oder auch Deine Eltern können Dir bei Fragen sicher weiterhelfen.

Zeugnis

Genau wie in der Schule erhältst Du von der Berufsschule in jedem Jahr ein Zwischen- und ein Abschlusszeugnis. Dieses Zeugnis musst Du Deiner Ausbildungsbehörde regelmäßig vorlegen. Nach Deiner bestandenen Abschlussprüfung gibt es jeweils ein Abschlusszeugnis von der Berufsschule, von der zuständigen Stelle – beispielsweise dem Bundesveraltungsamt, der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer – sowie ein Ausbildungszeugnis der Behörde. Hier werden die Ausbildungsinhalte ebenso aufgeführt wie Deine Leistungen und Dein Verhalten während der Ausbildungszeit. Diese Zeugnisse solltest Du sicher aufbewahren, da sie für kommende Bewerbungen wichtig sind.

Zusatzqualifikation

Neben der Ausbildung im Betrieb und dem Unterricht in der Berufsschule kannst Du Zusatzqualifikationen erwerben. Das sind Weiterbildungen beziehungsweise Kurse, die über das hinausgehen, was in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. So kannst Du beispielsweise an der Brandschutzschulung, an IT-Schulungen oder an Antidiskriminierungs- und Diversitätssensibilisierungsschulungen teilnehmen. Oftmals steht Dir auch die Teilnahme an Programmen wie beispielsweise Erasmus+ oder Ausbildung weltweit offen – hier kannst Du einen Teil Deiner Ausbildung im Ausland absolvieren.