Bewerben ohne deutschen Schulabschluss

Alle Zeichen stehen auf Grün für Deine Ausbildung in der Bundesverwaltung? Doch Du hast keinen deutschen Schulabschluss? Hier erfährst Du, warum das für Deinen Karrierestart im öffentlichen Dienst kein Hindernis ist!

Ob Niedersachen, Schleswig-Holstein oder Bayern: Bildung ist in Deutschland Ländersache. Deshalb kümmern sich diese auch um die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, wenn Du eine Ausbildung beginnen willst. In den 16 Bundesländern sind dafür unterschiedliche Stellen zuständig. Auf der Seite Gleichstellung mit deutschen Schulabschlüssen der Kultusministerkonferenz erfährst Du, welche Kriterien Dein Abschluss erfüllen muss, um als Mittelschulabschluss bzw. Qualifizierender Mittelschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss oder als Hochschulreife anerkannt zu werden.
Gut zu wissen: Wenn Du an die Uni möchtest und eine Hochschulzulassung brauchst, müssen die Universitäten über die Anerkennung Deines Schulabschlusses entscheiden – und nicht die Bundesländer. Die Seite Anerkennung im Hochschulbereich der Kultusministerkonferenz schafft Klarheit.

Anerkennung konkret: Wie gehe ich vor?

Beantrage bei der für Dich zuständigen Stelle die Prüfung Deines ausländischen Schulabschlusses. Somit findest Du heraus, ob Dein ausländischer Schulabschluss mit einem deutschen gleichgestellt werden kann. Ist das der Fall, bekommst Du einen Bescheid ausgestellt, der die Gleichwertigkeit feststellt. Mit diesem Bescheid samt Deinem Schulabschluss bist Du bereit für den nächsten großen Schritt: deine Bewerbung bei der Bundesverwaltung!

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