Bewerben ohne deutschen Pass

Ohne deutschen Pass im öffentlichen Dienst arbeiten? Sehr gerne: Mach mit. Für Deutschland. Für Dich.

Für uns zählen Motivation, Begeisterung und Leistung! Der öffentliche Dienst profitiert von Menschen aller Nationalitäten – schließlich arbeiten wir als moderne Verwaltung für ein vielfältiges Deutschland.
Die Bundesverwaltung bietet Dir über 130 unterschiedliche Berufsausbildungen an. Auf der Seite Unsere Stellen findest Du alle freien Ausbildungsplätze samt Beschreibung. Informiere Dich auf unserer Seite Das sind wir, was uns als Arbeitgeber auszeichnet und welche Perspektiven wir Dir bieten!

In der Bundesverwaltung kannst Du beispielsweise die Beamtenlaufbahn einschlagen oder als Tarifbeschäftigte beziehungsweise Tarifbeschäftigter arbeiten.

Du hast keinen deutschen Pass?

Wenn Du keinen deutschen Pass hast, sind die folgenden Infos für dich wichtig:

Du besitzt die Staatsangehörigkeit eines europäischen Mitgliedstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) beziehungsweise der Schweiz? Dann kannst Du sowohl als Tarifbeschäftigte beziehungsweise Tarifbeschäftigter arbeiten als auch die Beamtenlaufbahn wählen. Für Beamtinnen und Beamte gibt es vier verschiedene Laufbahnen: einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst.

Du kommst aus keinem der zuvor gennannten Länder, sondern aus einem sogenannten Drittstaat?

  • Menschen aller Nationalitäten können in der Bundesverwaltung als Tarifbeschäftigte arbeiten. Wichtig ist dabei: Dein Aufenthaltstitel muss Dich zum Ausüben einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Die Ausländerbehörde an Deinem Wohnort kann Dich hierbei in allen Fragen kompetent beraten.
  • Hältst Du Dich noch im Ausland auf, ist eine deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) Dein erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um Visum und Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Wenn Du zu den Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA zählst, darfst Du ohne Visum einreisen. Die Aufenthaltserlaubnis, die Du für den Start Deiner Ausbildung benötigst, kannst Du innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen.

Gut zu wissen!

Bei bestimmten Aufenthaltstiteln erhältst Du die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit quasi automatisch, wie zum Beispiel bei:

  • der Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach § 4 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes oder
  • der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Aufenthaltsgesetz,
  • Personen, die als Asylberechtigte anerkannt worden sind oder denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist und die deshalb im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Aufenthaltsgesetz sind. Dies gilt auch für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach §§ 28 bis 36 Aufenthaltsgesetz.

Die Niederlassungserlaubnis und das Daueraufenthaltsrecht-EG sind unbefristete Aufenthaltstitel und ermöglichen Dir eine Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung.

Welche Möglichkeiten haben Familienangehörige?

Du bist keine EU-Bürgerin, Dein Lebenspartner schon? Dann ist für Dich wichtig zu wissen: Familienangehörige von EU oder EWR-Bürgerinnen und -Bürgern erhalten die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht in Form einer Aufenthaltskarte. Familienangehörigen von Schweizern wird die deklaratorische Aufenthaltserlaubnis erteilt.
In Bezug auf Drittstatten gilt: Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen Unterhalt gewährt wird, haben die gleichen Rechte wie ihre Eltern beziehungsweise Ehegatten oder Lebenspartner.

Klingt kompliziert? Zögere nicht, Dich mit allen Deinen Fragen an die Ausländerbehörde Deines Wohnortes oder im Ausland an Deine deutsche Auslandsvertretung zu wenden.

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