Häufige Fragen

Wer, wie, was, warum? Hier findest Du unsere Antworten auf die häufigsten Fragen!

In welchen Berufen bildet die Bundesverwaltung aus? , Format: FAQ

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Die Bundesverwaltung bildet in mehr als 130 verschiedenen Ausbildungsberufen aus – vom allgemeinen Verwaltungsjob über den medizinischen bis hin zum handwerklichen Bereich. Informiere Dich in unserer Rubrik Diese Berufe gibt es.

Gibt es auch in der Nähe meines Wohnortes Ausbildungsmöglichkeiten? , Format: FAQ

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Die Bundesverwaltung bietet sichere und interessante Arbeitsplätze in allen Regionen Deutschlands an. Jedem Bundesministerium sind viele verschiedene Behörden unterstellt. Dabei sind die Ministerien und Behörden auf alle Bundesländer verteilt, um eine flächendeckende Infrastruktur zu garantieren. Das bietet Dir die Möglichkeit, an oder in der Nähe Deines jeweiligen Heimatortes zu arbeiten. Unter Unsere Stellen findest Du nicht nur zahlreiche Ausbildungsplätze, sondern auch eine praktische Umkreissuche mit interaktiver Karte. Probiere sie am besten gleich mal aus!

Welchen Schulabschluss benötige ich für eine Ausbildung in der Bundesverwaltung? , Format: FAQ

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Der erforderliche Schulabschluss hängt vom jeweiligen Ausbildungsberuf ab. Schaue also am besten immer direkt unter Unsere Stellen nach den konkreten Anforderungen der Ausbildungen, die Dich interessieren.

Welchen Schulabschluss benötige ich für ein Studium in der Bundesverwaltung? , Format: FAQ

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Für ein Studium in der Bundesverwaltung benötigst Du mindestens die Fachhochschulreife. Aktuelle Angebote für ein Studium findest Du direkt unter Unsere Stellen. Reinklicken lohnt sich!

Wo kann ich meinen ausländischen Schulabschluss anerkennen lassen? , Format: FAQ

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Bildung ist in Deutschland Ländersache. Deshalb sind auch die 16 Bundesländer dafür zuständig, Deinen Schulabschluss zu prüfen. Sie klären die Frage, ob Dein Schulabschluss mit dem deutschen gleichgesetzt werden kann. Hast Du die Schule lange genug besucht? Wie viele und welche Fächer hast Du belegt? In den Ländern kümmern sich unterschiedliche Stellen um die Ankerkennung. Welche Stelle in Deinem Bundesland zuständig ist, findest Du auf dem Informationsportal Anerkennung in Deutschland heraus. Weitere Informationen findest Du außerdem in unserer Rubrik Bewerben ohne deutschen Schulabschluss.

Übrigens: Wenn Du an die Uni möchtest und eine Hochschulzulassung benötigst, müssen die Universitäten über die Anerkennung Deines Schulabschlusses entscheiden – und nicht die Bundesländer. Informiere dich hierzu auf der Seite Anerkennung im Hochschulbereich der Kultusministerkonferenz.

Ich habe nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich mich trotzdem für eine Ausbildung in der Bundesverwaltung bewerben? , Format: FAQ

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Auf jeden Fall! Der öffentliche Dienst braucht die Expertise von Menschen aller Nationalitäten. Für uns als moderne Verwaltung zählen Motivation, Begeisterung und Leistung – und nicht die Staatsangehörigkeit. Informiere Dich über alle Optionen in unserer Rubrik Bewerben ohne deutschen Pass.

Welche Bezahlung erhalte ich während meiner Ausbildung in der Bundesverwaltung? , Format: FAQ

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Grundsätzlich müssen alle Auszubildenden angemessen bezahlt werden. Das heißt auch, dass die Vergütung laut § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmte Mindestvergütungen nicht unterschreiten darf. Für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes – und damit auch der Bundesverwaltung – gibt es ein eigenständiges Tarifrecht. Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) umfasst grundsätzlich alle Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und wird durch spezifische Regelungen ergänzt. Dabei wird das Ausbildungsentgelt beispielsweise durch § 8 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil BBiG – oder den Ausbildungsvertrag geregelt. Dein individuelles Gehalt kannst Du online mit dem Rechner des Bundesverwaltungsamtes berechnen.

Welche Bezahlung erhalte ich während meines Studiums in der Bundesverwaltung? , Format: FAQ

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Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) bietet verschiedene Studiengänge für angehende Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes an. Die Studierenden sind bereits während ihres Studiums Beamtinnen oder Beamte des Bundes (sogenannte Beamtinnen und Beamte auf Widerruf). Sie erhalten einerseits eine monatliche Bezahlung (Anwärterbezüge; ab März 2020 in Höhe von mindestens 1511,86 Euro – eine individuelle Berechnung erlaubt Dir der Rechner des Bundesverwaltungsamtes), andererseits ist das Studium Dienst mit Anwesenheitspflicht. Das Studium unterteilt sich in theoretische Studienzeiten an der HS Bund sowie in Praktika in den verschiedenen Bundesbehörden.

Werden mir die Kosten für meine Bewerbung erstattet? , Format: FAQ

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Auch wenn Bewerbungen heute überwiegend digital erstellt und eingereicht werden, sind mit dem Bewerbungsprozess oftmals Kosten verbunden. Einige dieser Kosten, beispielsweise die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, können Dir durch die Behörde erstattet werden, bei der Du Dich bewirbst. Für manche Kosten kannst Du auch Unterstützung von Deiner örtlichen Agentur für Arbeit erhalten. Hier ist es hilfreich, wenn Du ein Beratungsgespräch für Deine Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz vereinbarst. Eventuell kannst Du bei Deiner Steuererklärung in den sogenannten Werbungskosten auch Bewerbungskosten absetzen.

Wie funktioniert das Bildungssystem in Deutschland? , Format: FAQ

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Bildung ist in Deutschland Ländersache. Deshalb wird das Bildungssystem und insbesondere das Schulwesen von den 16 Bundesländern in eigener Regie gestaltet. Der Bund ist nur für den Rahmen zuständig, um den Rest kümmern sich die Kulturministerien der Länder. Deren zuständige Ministerinnen und Minister beziehungsweise Senatorinnen und Senatoren arbeiten in der sogenannten Kultusministerkonferenz zusammen.

Zwar haben sich die Länder auf gewisse Standards geeinigt – dennoch gibt es Unterschiede. So ist beispielsweise das Schulsystem in jedem Bundesland ein bisschen anders. Wie es in Deinem Bundesland ausschaut, erfährst Du auf der Seite planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten der zuständigen Ministerien findest Du auf der Seite der Kultusministerkonferenz.

In Deutschland herrscht Schulpflicht. Grundsätzlich besuchen alle Kinder zunächst die Grundschule. Danach folgt der Wechsel auf eine weiterführende Schule. Dabei gibt es drei Bildungsgänge: Hauptschulbildungsgang, Realschulbildungsgang und gymnasialer Bildungsgang.

Diese Bildungsgänge sind in den Ländern in unterschiedlichen Schularten organisiert. Beispielsweise gibt es auf Gesamtschulen drei Bildungsgänge, auf Realschulen und Gymnasien jeweils einen. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch Inklusion an allgemeinen Schulen erfüllt werden kann, werden in Förderschulen besonders betreut.
Weitere Infos findest Du auf der Seite der Kultusministerkonferenz. Die Website bietet ebenfalls Informationen zum Zweiten Bildungsweg nach dem Ende der eigentlichen Schulpflicht.