Studiengang "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung" ,
Stellenausschreibung der Stadt Penzlin
Starte deine Karriere im öffentlichen Dienst!
Du hast bald dein Abitur in der Tasche und suchst nach einem spannenden und zukunftssicheren Einstieg ins Berufsleben? Dann bist du bei uns genau richtig! Die Stadt Penzlin bietet dir die Möglichkeit, Theorie und Praxis optimal zu verbinden.
Ab dem 1. Oktober 2026 bieten wir dir einen Platz im Studiengang
Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung.
Penzlin ist eine charmante Kleinstadt mit einer überschaubaren Verwaltung und familiärer Atmosphäre, in der kollegiales Arbeitengroßgeschrieben wird. Hier kannst du dich in einem persönlichen Umfeld einbringen, Verantwortung übernehmen und von kurzen Entscheidungswegen profitieren.
Das erwartet dich:
- ein duales Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow;
- fundierte Rechtskenntnisse kombiniert mit praxisnahen Verwaltungsaufgaben;
- ein abwechslungsreiches Praxisjahr direkt in unserer Behörde;
- kleine Studiengruppen und persönlicher Austausch mit erfahrenen Dozenten.
Das bringst du mit:
- allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife;
- gute Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sozialkunde;
- gesundheitliche und persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst;
- Erfüllung der Voraussetzungen für eine Verbeamtung (z. B. Altersgrenze von 34 Jahren zum Studienbeginn).
Deine Bewerbung:
Bewirb dich
bis zum 30.11.2025 mit deinen Unterlagen als PDF per E-Mail an:
a.heldt@penzlin.de
oder per Post
Stadt Penzlin
Der Bürgermeister
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
Starte jetzt deine sichere und spannende Karriere im öffentlichen Dienst – wir freuen uns auf dich!
Hinweis:
Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen (http://www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen) informieren wir Sie über die durch die Stadt Penzlin durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018).
Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
