Duales Studium Bachelor of laws (m,w,d) ,
Ausbildungsangebot der Stadt Oer-Erkenschwick
Die Stadt Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen, bildet zum 01.09.2026 in folgendem Bereich aus:
Stadtinspektor – Anwärter*in (m,w,d)
für den Studiengang: Bachelor of Laws
Einstellungsvoraussetzungen:
- Uneingeschränkte Fachhochschulreife, Abitur oder eine gleichwertige Qualifikation; weitere Infos erhalten Sie hier: https://www.hspv.nrw.de/studium/studieren-an-der-hspv/zugang-zulassung/zugangspruefung-zum-studium (https://www.hspv.nrw.de/studium/studieren-an-der-hspv/zugang-zulassung/zugangspruefung-zum-studium)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Zum Ende der Ausbildung darf das 42. Lebensjahr nicht vollendet sein
- Besonderer Wert wird auf die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift gelegt
Ausbildungsdauer:
- 3 Jahre
Ausbildung in Theorie und Praxis
Es handelt sich um ein duales Studium für die Laufbahn im gehobenen Verwaltungsdienst und gliedert sich in fachpraktische Abschnitte in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung und die fachtheoretischen Abschnitte an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Gelsenkirchen.
Die Studienschwerpunkte liegen für den Bachelor of Laws im Bereich Rechtswissenschaften u. a. mit den Gebieten Verwaltungsrecht, Privatrecht, Staats- und Europarecht, Kommunalrecht sowie im Bereich Wirtschaftswissenschaften mit den Gebieten Volkswirtschaftslehre, öffentliche Betriebswirtschaftslehre, öffentliche Finanzwirtschaft und Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Anwärterbezüge beträgt zurzeit 1.555,68 € monatlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Hochschule in Gelsenkirchen: hspv.nrw.de (http://www.fhoev.nrw.de/)
Die Stadt Oer-Erkenschwick strebt an, den Frauenanteil im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht, sie werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerber*innen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Weitere Informationen:
Frau Silke Schlechter - Tel.: 02368 691-210 (Ausbildungsleitung)
Ihre aussagekräftige Bewerbung (u.a. mit dem letzten Zeugnis) richten Sie bitte bis zum 31.01. 2026 an:
Stadt Oer-Erkenschwick – PB 11 / Personal
Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick.
Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit der Online-Bewerbung über unsere Homepage zur Verfügung.
Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Mit der Überlassung der Bewerbung erklären sich die Bewerber*innen einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.
