Ober­se­kre­tär­an­wär­te­rin­nen / Ober­se­kre­tär­an­wär­ter (w/m/d) im Jus­tiz­voll­zugs­dienst (m.D.) , Arbeitgeber: Polizeipräsidium Südhessen

Polizeipräsidium Südhessen

Beim Polizeipräsidium Südhessen werden für die Abteilung Abschiebehafteinrichtung Hessen (AHE) am Standort Darmstadt – Eberstadt

mehrere Obersekretäranwärterinnen / Obersekretäranwärter (w/m/d)
im Justizvollzugsdienst

gesucht.

Mit der Einstellung ist eine Ausbildung im mittleren Vollzugsdienst beim H.B.Wagnitz‑Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug verbunden. Diese Ausbildung beginnt jeweils zum 01.03.2026/01.06.2026 / 01.09.2026 / 01.12.2026 .

Über uns

Die Abteilung Abschiebehafteinrichtung Hessen ist eine von vier Abteilungen des Polizeipräsidiums Südhessen mit Sitz in Darmstadt – Eberstadt und ist ausschließlich für den Vollzug von Abschiebungshaft, d.h. für die Betreuung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern (Untergebrachten) zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung zuständig. Grundlage für die dortige Unterbringung ist eine bestehende Ausreisepflicht sowie ein gerichtlicher Abschiebehaftbeschluss (Sicherungshaft).

Ihre künftigen Aufgaben werden sein:

  • Betreuung, Beaufsichtigung, Versorgung der Untergebrachten
  • Gewährleistung der Sicherheit durch Stationsdienste, durch Überwachung der Sicherheitssysteme sowie Kontrolle insbesondere Durchsuchung der Besucher, der Untergebrachten und der Räumlichkeiten
  • Schlichtung von Streitigkeiten, Überwachung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs
  • Unterstützung im Wachdienst, z.B. Überwachung der Einrichtung mittels Videoanlage
  • Durchführung und Dokumentation der Zu-/ und Abgänge sowie der Begleitung der Untergebrachten innerhalb der Liegenschaft
  • Transporte zu Terminen außerhalb der Einrichtung
  • Annahme und Bearbeitung von Anträgen der Untergebrachten
  • Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen

Unsere Anforderungen

  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (mindestens 18 und höchstens 40 Jahre alt, deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU‑Mitgliedstaates, gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen)
  • Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Interkulturelle Kompetenz und Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Unser Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Schritten:

  • Vorstellungsgespräch beim PPSH
  • Auswahlverfahren durch H. B. Wagnitz Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug (psychologischer Test, Fitnesstest, Einzelinterview sowie die amtsärztliche Untersuchung nach Polizeidienstvorschrift 300 (medizinische Eignung))

Nähere Informationen dazu können den beiliegenden Anlagen entnommen werden.

Unser Angebot

  • Berufung in das Beamtenverhältnis
    • auf Widerruf zum Ausbildungsbeginn durch H. B. Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug
    • auf Probe nach Bestehen der Ausbildung durch das Polizeipräsidium Südhessen
  • Eine zweijährige fundierte duale Ausbildung zur Justizvollzugsbeamtin / zum Justizvollzugsbeamten, die
    • Theorie beim H.B. Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug in Wiesbaden und
    • Praxis bei einer hessischen Justizvollzugsanstalt

optimal verbindet.

  • Sicherer Arbeitsplatz mit Übernahmegarantie in der Abschiebehafteinrichtung nach bestandener Laufbahnprüfung
  • Freie Fahrt für alle Bediensteten der hessischen Landesverwaltung mit dem LandesTicket für den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen

Allgemeine Hinweise

  • Wir fördern die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Bei formeller Eignung werden Menschen mit Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
  • Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene zukünftige Tätigkeit dienlich sind. Insofern wird empfohlen, ehrenamtliches Engagement in der Bewerbung anzugeben.

Sie haben noch Fragen?

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

  • Zum Aufgabengebiet - Herr Polizeidirektor Heinen als Leiter der Abschiebehafteinrichtung unter der Rufnummer 06151 / 7378-500
  • Zum Auswahlverfahren - Frau Kavaliova, Personalverwaltung, unter der Rufnummer 06151 / 969-23203 sowie Frau Beier, Abwesenheitsvertretung der Leitung des Sachgebiets V32, unter der Rufnummer 06151 / 969-23206
  • Alternativ können Sie Ihre Anfrage per E-Mail an Personal-V32.ppsh@polizei.hessen.de (mailto:Personal-V32.ppsh@polizei.hessen.de) senden.

Sie fühlen sich angesprochen?

Bewerben Sie sich jetzt und übersenden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schnell und unkompliziert ausschließlich online über https://karriere.hessen.de (https://karriere.hessen.de)

  • für den Ausbildungsbeginn 01.03.2026 bis zum 15.12.2025
  • für den Ausbildungsbeginn 01.06.2026 / 01.09.2026 / 01.12.2026 bis zum 15.02.2026 .

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die schulische Bildung oder das letzte Schulzeugnis
  • einen Nachweis zur Staatsangehörigkeit
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren entstehen, werden nicht übernommen.

Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetztes (HDSIG). Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden, dass die von Ihnen übersandten Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens Verwendung finden dürfen. Hierbei werden die Daten ggf. auch weiterverarbeitet, um eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 13a HSOG durchzuführen.

Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Art. 7 Abs. 3 S. 1 Datenschutz-Grundverordnung). Hinweise zur Datenverarbeitung beim Polizeipräsidium Südhessen finden Sie hier (https://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/e7f/broker.jsp?uMen=d6808e76-6b63-61ac-9e9a-832e1a743e3c&uCon=8f370cf4-a8c9-5561-129e-0017a05944d5&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59) .

Weitere Informationen

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