Auszubildende/-r Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) ,
Starte deine Ausbildung dort, wo nachhaltige Politik gestaltet wird!
Im BMZ arbeiten Menschen mit einem gemeinsamen Ziel: die Welt gerechter, friedlicher und nachhaltiger zu gestalten. Das BMZ vertritt Deutschlands Verantwortung in der globalen Entwicklungs- und Transformationspolitik. Es fördert Projekte, die Armut bekämpfen, Bildung ermöglichen, Frauen stärken, Umwelt und Klima schützen und nachhaltiges Wirtschaften fördern. Ob in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Europa – das BMZ arbeitet mit Partnerländern, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammen, um nachhaltige Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu entwickeln. Unsere Arbeit orientiert sich an der Agenda 2030 und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.
Zum August 2026 suchen wir dich
als Auszubildende*n im Beruf Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d)
am Dienstsitz des BMZ in Bonn!
Das macht die Ausbildung im BMZ besonders:
- Du lernst die vielseitigen Aufgaben einer obersten Bundesbehörde kennen,
- du erhältst spannende Einblicke in internationale Politik und Entwicklungszusammenarbeit,
- du bekommst eine Top-Ausbildung im öffentlichen Dienst: sicher, abwechslungsreich und zukunftsorientiert,
- eine attraktive Ausbildungsvergütung von 1.368,26 € (nach TVAöD und jährlich steigend),
- 30 Urlaubstage pro Jahr, moderne Arbeitszeitmodelle und ein familienfreundliches Umfeld sowie Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen,
- 400 € Prämie, wenn du die Ausbildung im ersten Anlauf bestehst,
- die Möglichkeit einer späteren Übernahme in den Dienst des BMZ.
Das solltest du mitbringen:
- Mindestens einen mittleren Bildungsabschluss,
- befriedigende Leistungen in Deutsch und Mathematik und Grundkenntnisse der englischen Sprache sind wünschenswert,
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen,
- gute Allgemeinbildung und Interesse an Politik und Entwicklungszusammenarbeit,
- Interesse an Verwaltungsthemen und Bereitschaft, sich in diese einzuarbeiten,
- Motivation im Umgang mit moderner Informationstechnik,
- Spaß an Teamarbeit, Organisation, Kommunikation und verantwortungsvollem Handeln,
- Fleiß und Engagement,
- du musst bereit sein, eine Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) bereits während der Ausbildung durchzuführen.
So läuft’s bei uns:
Deine Ausbildung dauert drei Jahre. Dabei bist du überwiegend in Bonn eingesetzt, bekommst aber auch die Möglichkeit, kurze Ausbildungseinheiten am Dienstsitz des BMZ in Berlin zu absolvieren. Der Berufsschulunterricht findet am
Ludwig-Erhard-Berufskolleg (LEB) in Bonn statt. Außerdem werden praxisbegleitende Schulungen durch das Ausbildungszentrum des Bundesverwaltungsamtes in Köln ergänzt.
Weitere Hinweise:
- Das BMZ hat sich einem hohen Niveau bei Gleichstellung, Inklusion und Förderung kultureller Vielfalt und Chancengleichheit verpflichtet.
- Schwerbehinderte Bewerber*innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt, wobei nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung Voraussetzung ist.
- Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen verschiedener Nationalitäten [1] (#_ftn1)
- Das BMZ fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert. Weitere Informationen findest du unter www.beruf-und-familie.de (http://www.beruf-und-familie.de) .
- Das BMZ ermöglicht eine Ausbildung in Teilzeit nach dem Berufsbildungsgesetz (z. B., wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder pflegebedürftige Angehörige betreuen).
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann bewirb dich online unter www.interamt.de (http://www.interamt.de) bis zum 18.01.2026.
Beachte hierbei
die Kennziffer: BMZ-VFA Bonn 2026 bzw.
dieStellenangebots-ID: 1380063.
Deinen Zugang bei Interamt erhältst du nach erfolgreicher Registrierung.
Das Auswahlverfahren besteht aus einem vorgeschalteten Online-Test sowie einem anschließenden mündlichen Auswahlverfahren. Das mündliche Auswahlverfahren findet in Präsenz in Bonn statt.
Bewerbungen können ausschließlich über das Bewerbungsportal Interamt berücksichtigt werden.
Noch Fragen?
Die Ausbildungsleiterin am Dienstsitz Bonn, Frau Simone Heckersbruch
(Tel.: 0228 99 535 – 3311), hilft dir gerne weiter und steht für deine Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen findest du auch auf unserer Webseite unter www.bmz.de (http://www.bmz.de) .
Bei ausländischen Schulabschlusszeugnissen gilt:
Wenn du einen ausländischen Schul- oder Bildungsabschluss hast, musst du uns bis zum Bewerbungsschluss einen Nachweis schicken, dass dein Abschluss mit einem deutschen vergleichbar ist.
Dafür brauchst du eine Einstufung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Am besten prüfst du das über die Datenbank anabin (Informationssystem für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise). Dort findest du Informationen, ob dein Abschluss anerkannt ist und welchem deutschen Abschluss er entspricht.
Wenn dein Abschluss in der Datenbank nicht eindeutig zugeordnet werden kann, musst du eine Bewertung bei der ZAB beantragen.
Beachte: Nur du persönlich kannst den Antrag stellen; Gebühren oder Kosten dafür können nicht erstattet werden.
Weitere Informationen findest du auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen unter https://anabin.kmk.org/anabin.html (https://anabin.kmk.org/anabin.html) und der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://www.kmk.org/zab (https://www.kmk.org/zab) .
Datenschutz:
Die Verarbeitung der mit deiner Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 88 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO erhältst du zusammen mit der Eingangsbestätigung deiner Bewerbung zurück. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
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[1] (#_ftnref1) Nachgewiesenes Sprachniveau der deutschen Sprache mindestens B2, ausländisches Schulabschlusszeugnis muss übersetzt und im Bedarfsfall von der zuständigen Stelle anerkannt werden, s. auch weitere Informationen unter dem Punkt „Bei ausländischen Schulabschlusszeugnissen gilt“.
