Ver­wal­tungs­fachan­ge­stell­te (m/w/d) , Arbeitgeber: Gemeinde Titz

WIR BILDEN AUS!

Wir bieten zum 1. August 2026 oder 1. August 2027 eine Ausbildungsmöglichkeit

zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

an.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Der Beginn der Ausbildung richtet sich nach dem Zeitpunkt Deines Schulabschlusses. Die Ausbildung ist in praktische und theoretische Abschnitte unterteilt. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung. Die theoretische Ausbildung besteht aus Blockunterricht am Berufskolleg Kaufmännische Schulen des Kreises Düren und dienstbegleitenden Unterweisungen durch das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Aachen bei der Kreisverwaltung Düren.

Wir erwarten:

  • mindestens Fachoberschulreife,
  • Interesse an rechtlichen Zusammenhängen,
  • ein hohes Maß an Engagement, Aufgeschlossenheit und Flexibilität,
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kontaktfreudigkeit.

Dich erwarten:

  • eine umfassende, qualifizierte und interessante Ausbildung, die von erfahrenen Ausbildern vermittelt wird,
  • interessante Aufgaben, mit denen Du das Gemeinwohl unterstützt,
  • ein gutes Betriebsklima,
  • flexible Arbeitszeiten,
  • gute Übernahmechancen und dadurch eine gesicherte berufliche Laufbahn,
  • Ausbildungsvergütung entsprechend den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst.

Die Landgemeinde Titz fördert aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls besonders gebeten, sich zu bewerben.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitten wir, bis zum 5. Dezember 2025 (Eingang bei der Gemeindeverwaltung) unter dem Stichwort „Bewerbung Ausbildung Vfa“ zu richten an die

Landgemeinde TitzZentrale Steuerungsunterstützung

Wilhelm-Lieven-Platz 152445 Titz

(oder per Mail an personal@titz.de)

Beachten Sie bitte unsere Datenschutzhinweise unter landgemeinde.de/Datenschutzhinweis_Bewerbungsverfahren.pdf

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Vorsorglich erfolgt der Hinweis, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Sofern Sie die Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 02463/9954-503) können die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gerne auch persönlich im Rathaus abgeholt werden.

Weitere Informationen

Kooperation:

Wir haben für Dich auf dieser Seite Informationen unter anderem von www.service.bund.de zusammengestellt.